LI-Beitrag für die Bürgerzeitung vom 24.05.2025
In der Schöngartenstraße gibt es ein größeres Bauvorhaben, dass viele Bürger in unserer Stadt bewegt. Sie habe die Sorge, dass das Vorhaben für den Grünbereich überdimensioniert und die Erschließungsstraße nicht leistungsfähig ist und die Zufahrt zur Notaufnahme des Krankenhauses erschwert.

Nachbarn haben eine Klage eingereicht und sich an die Regierung von Schwaben gewandt. Diese ist als Fachaufsicht der Ansicht, dass das Bauvorhaben in der vorliegenden Form nicht hätte genehmigt werden dürfen, da es die Grenzen der bestehenden Satzung überschreitet und öffentliche Belange beeinträchtigt sein könnten.
Da die von der Stadt erteilte Baugenehmigung im Hinblick auf die Rechtsmittel nicht bestandskräftig ist, wäre die normale und logische Vorgehensweise, den Bauherrn zu einer Umplanung aufzufordern.
Unverständlicherweise will das Bauamt einen anderen Weg gehen und sich ermächtigen lassen, durch eine Erweiterung der Satzungsgrenze oder „auf andere Art und Weise“ das Vorhaben genehmigungsfähig zu machen.
Jürgen Müller